Philosophie
Im Gegensatz zu überregionalen Vereinen haben wir uns als regionaler, manche sagen auch Kiezverein, etabliert und pflegen dieses Image eher von selbst. Wir sind jederzeit vor Ort greifbar und auch regional ansässig, so das Sie keine anonymen Schreiben von sonst wo zu erwarten haben.
Das Steuerberatungsgesetz reguliert ganz eng die Befugnis zur Steuerberatung. Lohnsteuerhilfevereine sind geschichtlich als Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern entstanden. Diese Tradition hat der Gesetzgeber bewahrt und neben den Steuerberatern den Lohnsteuerhilfevereinen als preiswerte und fachlich spezialisierte Einrichtung für Arbeitnehmer die Befugnis zur steuerlichen Beratung gegeben.
Die Lohnsteuerhilfevereine stehen unter der Aufsicht der Oberfinanzdirektion (OFD) und sind dieser jährlich zum Bericht verpflichtet. Die Beratungsstellen unterliegen bei der Zulassung durch die OFD strenger Qualifikationsnachweise und müssen gegen Vermögensschäden eine Haftpflichtversicherung vorweisen.