Lohnsteuerhilfeverein Potsdam e.V.

Mitgliedsbeitragsordnung

Mitgliedsbeitragsordnung des Lohnsteuerhilfeverein Potsdam e.V., beschlossen auf der Mitgliederversammlung 2021 am 17.11.2021
Gültig ab dem 01.01.2022
Die Mitgliedsbeiträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Summe: Bruttoeinnahmen bis: Beitragshöhe:
   
18.000,00 € 82,00 €
36.000,00 € 132,00 €
54.000,00 € 176,00 €
72.000,00 € 209,00 €
100.000,00 € 253,00 €
über 100.000,00 € 310,00 €

Ab 01.01.2025 erheben wir folgende Mitgliedsbeiträge.

Summe: Bruttoeinnahmen bis: Beitragshöhe:
   
18.000,00 € 99,00 €
36.000,00 € 149,00 €
54.000,00 € 189,00 €
72.000,00 € 229,00 €
100.000,00 € 279,00 €
über 100.000,00 € 339,00 €

Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben (Zusammenveranlagung), werden beide Partner Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Potsdam e.V.. Sie zahlen nur einen gemeinsamen Mitgliedsbeitrag – dieser wird berechnet, indem die Bruttojahreseinnahmen beider Partner zusammengerechnet werden.

Mit der Zahlung des o.a. jährlichen Mitgliedsbeitrages sind alle Leistungen des Vereins abgegolten – gleichgültig, wie oft im Laufe des Kalenderjahres wir uns für Sie einsetzen.

Unsere IBAN bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse lautet: DE45 1605 0000 3508 0004 77.

Der Vorstand

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Vollmacht_in_Steuersachen.pdf

Beitrittserklaerung_und_Vollmacht.pdf

Checkliste_Unterlagen.pdf